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Die zweite Hürde zum Atomausstieg ist genommen – Es bleibt noch viel zu tun
Die Grünen freuen sich über den Entscheid des Nationalrates gegen neue Atomkraftwerke in der Schweiz. Damit bekräftigt er die Stossrichtung des Bundesrates. Nicht beschlossen haben Parlament und Bundesrat jedoch die Agenda der Abschaltung der bestehenden Anlagen. Der Ständerat muss dies noch vor den Wahlen korrigieren. Die Grüne Atomausstiegsinitiative weist den Weg und garantiert den definitiven Ausstieg.
Der heutige Entscheid des Nationalrates zeigt: Der langjährige Grüne Kampf gegen die gefährliche Atomkraft wird mehrheitsfähig. Der Ausstieg der Schweiz aus der Atomtechnologie ist damit allerdings noch lange nicht beschlossen.
Weitere Etappen unabdingbar
Um den Atomausstieg der Schweiz definitiv unter Dach und Fach zu bringen, fehlen noch einige entscheidende Schritte:
- Die Entscheide von Bundesrat und Parlament müssen vom Ständerat bekräftigt werden. Die Grünen wollen, dass dies noch vor den Wahlen geschieht.
- Die Laufzeit der bestehenden AKW muss unbedingt zeitlich befristet werden. Der Ständerat muss hier eine Kurskorrektur vornehmen.
- Der Bundesrat muss dem Parlament eine rechtsverbindliche Vorlage zum Atomausstieg vorlegen. Dies ist frühestens für 2012 vorgesehen. Die Zusammensetzung des Bundesrates – und somit der bundesrätliche Grundsatzentscheid - kann sich bis dahin ändern.
- Die Überprüfung der Sicherheit der bestehenden Anlagen muss an ein Organ übertragen werden, welches wirklich neutral und unabhängig ist.
Atomausstiegsinitiative bleibt nötig
Nach wie vor fordern die Grünen mit der Atomausstiegsinitiative einen geordneten Ausstieg aus der Atomenergie bis 2029. Dank der Volksinitiative kann die Stimmbevölkerung über die Verankerung des Atomausstiegs in der Schweizer Verfassung entscheiden. Ein Volksentscheid lässt sich nicht durch Wahltaktik und parteipolitische Strategien umstossen, wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Dort wird die Laufzeit der bestehenden Anlagen je nach politischer Opportunität laufend neu beschlossen. Dieses Beispiel macht deutlich: Erst mit der Atomausstiegsinitiative ist der Atomausstieg verbindlich verankert.

