Vernehmlassungen Klimaschutz
Umsetzung des CO2-Gesetzes
Die Schweiz gehört zu den wichtigsten Verursachern von CO2-Emissionen: Unser Land muss mit gutem Beispiel vorangehen und wirksame Massnahmen im eigenen Land ergreifen. Die CO2-Abgabe nützt nicht nur der Umwelt, sondern hat auch positive Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Volksgesundheit. Die Einnahmen aus der Lenkungsabgabe werden vollumfänglich der Bevölkerung zurückerstattet.
Aufgrund der Ausgangslage und einer sorgfältigen Evaluation der vier vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten kommen wir zum Schluss, dass einzig die Variante 1 (CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffe) für die Umsetzung empfohlen werden kann.
Folgende Gründe sind hierfür ausschlaggebend:
Klimapolitische Ziele können erfüllt werden
- Einzig die Variante 1 beabsichtigt die Reduktionsziele des CO2-Gesetzes grossmehrheitlich in der Schweiz zu erfüllen.
- Die Reduktionen werden dabei wie vorgesehen bei den Brenn- und Treibstoffen realisiert.
- Alle Emittenten erhalten Anreize zur Reduktion von CO2-Emissionen und damit CO2-reduzierenden Investitionen.
- Die mittel- und langfristigen Ziele werden erreichbar, weil die notwendigen Strukturanpassungen heute eingeleitet werden.
Volkswirtschaftliche Nutzen statt Kosten
- Die durch die Variante 1 vermiedenen Emissionen von 2.6 Mio. t CO2 pro Jahr verhindern, dass jedes Jahr mehr als 400 Mio. Franken aus der Schweiz an Erdölförderländer fliessen.
- Die Einführung der CO2-Lenkungsabgabe schafft netto einige 1’000 bis zu 20'000 Arbeitsplätze . Wird die Arbeitslosenzahl damit netto um 10'000 Personen verringert, können die Arbeitslosenkasse und die Sozialversicherungen um mehrere 100 Mio. Franken pro Jahr entlastet werden.
- Werden dank Umsetzung des CO2-Gesetzes in der Schweiz die CO2-Emissionen bis 2010 um 10 Prozent gesenkt, vermindert dies nicht nur Klimaschäden, sondern nützt auch der Wirtschaft und unserer Gesundheit. Nach Schätzung einer breit abgestützten Expertengruppe lassen sich jährlich alleine durch den verminderten Treibstoffverbrauch folgende Gesundheitsschäden vermeiden: 500 vorzeitige Todesfälle, 7’000 Bronchitiserkrankungen bei Kindern, 430’000 verlorene Arbeitstage.
Rückläufige Unfallzahlen, Lärm- und Innenraumbelastung sind dabei noch nicht berücksichtigt. Eine Studie der ETH Zürich und des Paul Scherrer Institutes schätzt, dass bei den externen Gesundheitskosten rund 200 Mio. Franken pro Jahr und durch vermiedene Klimaschäden weitere 200 Mio. Franken pro Jahr eingespart werden können . Die Vernehmlassungsunterlagen nennen zudem Ernteausfälle der Landwirtschaft, die bei Einhaltung der Reduktionsziele um 60 bis 140 Mio. Franken pro Jahr abnehmen.
- Die gleiche ETH/PSI-Studie schätzt, dass Nettonutzen von rund 80 bis 260 Mio. Franken pro Jahr resultieren (es sei hier darauf hingewiesen, dass der Zertifikathandel bei Varianten 2 bis 4 Nettokosten verursacht).
- Der teilweise Wegfall der Mineralölsteuergewinne durch den erwarteten Rückgang beim Tanktourismus (bei Variante 1) wird in den Vernehmlassungsunterlagen mit rund 450 Mio. Franken pro Jahr beziffert. Aufgrund der dargelegten volkswirtschaftlichen Vorteile der Variante 1 kann auf diese äusserst unsicheren Einnahmen verzichtet werden. In Deutschland wird ein Abbau der Dieselsubventionen bereits diskutiert. Auch andere angrenzende Länder ziehen eine Preissteigerung bei den Treibstoffen in Betracht, um die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erfüllen. Das würde die entgangenen Gewinne durch den Tanktourismus mindern. Es ist durchaus möglich, dass die Gewinne aus dem Tanktourismus ohnehin zurückgehen, da auch andere Nachbarstaaten analog zu Italien einen Schutzgürtel bilden können. (siehe auch Exkurs S.20 zu Tanktourismus).
- Neue Randbedingungen und Anreize schaffen ein innovationsförderndes Umfeld. Die Schweiz braucht solche Impulse und Kurzfristinteressen von Sektoren, die ohnehin an Bedeutung verlieren werden, dürfen ein innovationsfreundliches Umfeld nicht behindern.
Ist sozial ausgleichend und ethisch konsequent
- Da der Verbrauch an fossilen Energien statistisch gesehen mit dem pro Kopf Einkommen ansteigt, werden höhere Einkommen bei der Abgabe im Durchschnitt höher belastet. Die Rückerstattung erfolgt jedoch gleichmässig pro Kopf und wirkt somit sozial ausgleichend und vor allem auch familienfreundlich.
- Gerade wirtschaftlich schwache Regionen profitieren von Preisanreizen, welche dezentral wirken. Das Emmental verliert alleine durch den Zukauf von Heizöl jährlich 4 Mio. Franken. Gleichzeitig könnten aus dem jährlich nachwachsenden Holz im Emmental rund 300’000m3 Holzschnitzel produziert werden, welche für die Beheizung aller Emmentaler Haushalte ausreichen.
- Eine schlechte Anbindung an den öffentlichen Verkehr in Randregionen kann zu höheren Fahrleistungen in km pro Familie führen. Berechnungen zeigen, dass dies durch durchschnittlich grössere Familien und effizientere Fahrzeuge in den Randregionen kompensiert wird.
- Variante 1 entspricht einer konsequenten Anwendung des in der Umweltpolitik äusserst erfolgreich praktizierten Verursacherprinzips. Die Industrieländer emittieren heute rund zwei Drittel der jährlichen CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern. Über die letzten 100 Jahre kumuliert, hat die industrialisierte Welt einen noch wesentlich höheren Anteil verursacht. Deshalb sind Industrieländer verantwortlich Lösungen aufzuzeigen, welche auch dann klimaverträglich und nachhaltig sind, wenn sie die gesamte Weltgemeinschaft durchführt. Dies entspricht auch dem Grundsatz der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortung. Die Reduktion der CO2-Emissionen in den Industrieländern, wie dies Variante 1 verfolgt, ist deshalb ethisch konsequent. So hat auch Energieminister Leuenberger 1999 am Swissaid-Jubiläum festgehalten "Entwicklungspolitik ist Innenpolitik" und nannte damals als wichtiges Beispiel eine ökologische Steuerreform, wie sie im Jahre 2000 zur Abstimmung kam.
Entspricht als einzige dem geltendem Recht und den internationalen Vorgaben
- Variante 1 entspricht den Vorgaben des CO2-Gesetzes und Kyoto-Protokolls.
- Variante 2 widerspricht, wie in den Vernehmlassungsunterlagen dargelegt, dem CO2-Gesetz, da eine Teilzweckbindung der Abgabeerträge nicht vorgesehen ist. Eine Anpassung des CO2-Gesetzes ist nicht hinzunehmen, weil dies zu weiteren Verzögerungen oder gar Abschwächungen der dringend nötigen Massnahmen führt.
- Varianten 2, 3 und 4 widersprechen den Marrakesh-Accords im Rahmen der Klimarahmenkonvention, der Botschaft des Bundesrates zum Kyoto-Protokoll und dem CO2-Gesetz, wonach die Möglichkeiten zur Emissionsreduktion im Ausland lediglich ergänzend und supplementär erfolgen und die Hauptsache der Reduktion im Inland erfolgen soll. Varianten 3 und 4 verletzen sogar die Vorgaben aus Anhang 1 der Vernehmlassungsunterlagen, welche einen Inlandanteil von mindestens 50 Prozent bei den Brenn- und Treibstoffen vorschreiben.
- Varianten 3 und 4 sehen vor, dass die Emissionen aus Treibstoffen gegenüber 1990 ansteigen statt sinken. Dies widerspricht Art.2 Absatz 2 des CO2-Gesetzes.
- Wie die Vernehmlassungsunterlagen zeigen, muss davon ausgegangen werden, dass bei den Varianten 3 und 4 eine neue Steuer eingeführt wird, für die es keine Rechtsgrundlage gibt und diese das Kartellgesetz verletzt, da die wirtschaftliche Effizienz bei Variante 1 am höchsten ist.
Stösst auf breite Akzeptanz
- Die Wirtschaft hatte sich im Zusammenhang mit den Energie-Umwelt-Initiativen (Jahr 2000) wiederholt für die CO2-Lenkungsabgabe als ideales marktwirtschaftliches Instrument eingesetzt. Es wurde damit die sogenannte Grundnorm bekämpft, da diese nicht schadstoff- und zielorientiert konzipiert sei und die Förderabgabe wurde mit dem Argument der Subventionen/Staatsquotenneutralität verhindert. Die gleichen Kreise können deshalb aus Konsistenzgründen auch heute nur Variante 1 unterstützen, da die drei anderen Varianten entweder nicht staatsquotenneutral sind oder einer Förderabgabe entsprechen.
- Die Stellungnahme der Swissmem zeigt, dass die Variante 4 vorwiegend deshalb entwickelt wurde, damit die unsinnige Variante 3 verhindert wird. Die Swissmem schreib am 3.11.2004 an klimapolitisch interessierte Kreise: „Bei der Betrachtung dieses Variantenstrausses darf man sich fragen, ob nicht eine fünfte Variante vergessen wurde. Denn mit der amtlichen Anerkennung des Klimarappen als freiwillige Massnahme, müsste doch dort der Freiwilligkeit weiterhin Priorität eingeräumt werden, wo man bereits nahe am Ziel ist und dort Zwangsmassnahmen eingeführt werden, wo das Ziel noch weit entfernt ist. Logischerweise müsste deshalb Variante 3 umgedreht werden: Klimarappen beim Brennstoff und CO2-Abgabe beim Treibstoff“. Auch die Swissmem erachtet die CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen die sinnvollste Lösung zur Senkung der CO2-Emissionen aus diesem Bereich. Zusätzlich signalisieren rund 1’000 Unternehmen, die sich innerhalb der EnAW frühzeitig auf eine CO2-Abgabe vorbereitet haben, dass Sie für eine CO2-Abgabe gerüstet sind.
- Der WWF Schweiz hat im Oktober 2003 dem UVEK eine Petition mit 39’093 Unterschriften überreicht. Die Unterschriften wurden innerhalb sieben Wochen gesammelt. Die Unterzeichner fordern die sofortige Einführung der CO2-Lenkungsabgabe und weitere Schritte in der Klimapolitik.
- Eine repräsentative Umfrage des Link-Institut die im Tages-Anzeiger am 12. Mai 2004 publiziert wurde zeigt, dass auf die Frage „Sind Sie bereit einen Aufschlag von 30 Rappen pro Liter Benzin zu bezahlen?“ 44 Prozent der Befragten mit „ja“ antworteten, 47 Prozent mit „nein“. Wären die befragten Personen über die Rückerstattung der Abgabe informiert wurden, hätte eine deutlichere Zustimmung erwartet werden können. 83 Prozent der Befragten gaben an, persönlich bereit zu sein, einen Beitrag zur Senkung des Benzinverbrauchs zu leisten.
- In der gleichen Befragung waren 70 Prozent der Befragten der Ansicht, dass der CO2-Ausstoss in der Schweiz gesenkt werden soll und nur 17 Prozent befürwortete den Einkauf von Emissionszertifikaten aus dem Ausland.
- Das Instrument der Lenkungsabgabe wurde in der Schweiz bereits verschiedentlich erfolgreich eingesetzt (VOC, schwefelhaltige Brenn- und Treibstoffe) und die Rückerstattung durch die Krankenkassen ist bestens erprobt. Auch der Kanton Basel-Stadt konnte eine positive Bilanz der Lenkungsabgabe auf Strom ziehen.
- Nichtrepräsentative Umfragen in Zeitungen zeigen, dass die Lenkungsabgabe auf eine breite Unterstützung in der Bevölkerung stösst (z.B. 20Minuten: 891 für CO2-Abgabe, 478 dagegen ).
Haupt- und vier Nebenbedingungen an CO2-Abgabe aus CO2-Gesetz erfüllt
Gemäss Art.6 des CO2-Gesetzes führt der Bundesrat die CO2-Abgabe ein, wenn absehbar ist, “dass das Reduktionsziel mit den Massnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 allein nicht erreicht wird“. Diese Bedingung ist seit zwei Jahren erfüllt. Und da in diesen verflossenen zwei Jahren keine weiteren freiwilligen Massnahmen ergriffen wurden, ist auch dieser Bedingung ausreichend Rechnung getragen.
Ebenfalls berücksichtigen soll der Bundesrat gemäss Art.6 des CO2-Gesetzes bei der Einführung der CO2-Abgabe:
a. die Wirkung weiterer Energieabgaben;
b. die getroffenen Massnahmen anderer Staaten;
c. die Preise der Brenn- und Treibstoffe in den Nachbarstaaten;
d. die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und einzelner Branchen.
Ad (a): Die Vernehmlassungsunterlagen berücksichtigen nicht nur die Wirkung weiterer Energieabgaben, sondern schliessen auch die hypothetische Wirkung von noch nicht verabschiedeten fiskalischen Instrumenten ein (Mineralölzollbefreiung auf Biotreibstoffe, Bonus-Malus auf Autoimportsteuer). Damit wird der Bedingung (a) der maximale Raum eingeräumt.
Ad (b): Die EU führt per 1.1.2005 ein Emissionshandelssystem ein, welches knapp 50 Prozent der Gesamtemissionen erfassen wird und den CO2-Emissionen dieser Sektoren grundsätzlich einen Preis gibt. Die EU überprüft ebenfalls eine Harmonisierung der Automobilbesteuerung und setzt die Autoimporteure unter Druck, die Vereinbarung für Neuwagen einzuhalten (diese ist wesentlich strenger als jene der Schweizer Automobilimporteure). Ebenfalls wird EU-weit der Energiepass für Gebäude eingeführt. Obschon die EU keine Steuerhoheit hat, haben sich die EU-Länder auf eine Harmonisierung der Energiesteuern geeinigt. Das hat zur Folge, dass spätestens ab 2008 die Treibstoffsteuern in mehreren EU-Ländern angehoben werden. Deutschland hat von 1999 bis 2003 eine umfassende ökologische Steuerreform mit viel Erfolg durchgeführt. Erstmals seit Jahrzehnten hat der Treibstoffverbrauch absolut abgenommen. Eine repräsentative Umfrage zeigt, dass die ökologische Steuerreform ein Hauptgrund für Einsparungen im Bereich Verkehr, Heizen, Stromverbrauch und Haussanierungen war. In Deutschland wird gegenwärtig diskutiert, ob Dieselsubventionen abgebaut werden sollen. Spanien beabsichtigt bei Neubauten und Renovationen eine solare Warmwasseraufbereitung zwingend vorzuschreiben. Schweden und die Niederlande werden im Jahr 2005 die Abgabesätze ihrer längst eingeführten CO2-Abgaben anheben. Die Tschechische Republik hat vereinbart, eine Ökologische Steuerreform einzuführen. In Japan hat das Umweltministerium ebenfalls einen Vorschlag zur Einführung einer CO2-/Energiesteuer präsentiert.
Diese unvollständige Aufzählung dokumentiert eindrücklich die zahlreichen Aktivitäten der Kyoto-Länder und den Aufholbedarf der Schweiz. Die Mehrheit der alten EU-15-Staaten hat eine CO2- und/oder Energiesteuer eingeführt, auch erste neue Mitgliedstaaten der EU wie zum Beispiel Slowenien haben bereits seit 1998 eine CO2-Steuer.
Ad (c): Die Schweiz ist für Benzin, dem vorherrschenden Treibstoff in der Schweiz, seit Jahrzehnten eine Tiefpreisinsel. Im Vergleich mit Deutschland ist der Unterschied wegen deren ökologischen Steuerreform noch weiter angewachsen. Je nach Wechselkurs und Land beträgt die Preisdifferenz zur Schweiz im Durchschnitt 20 bis 25 Rappen, gegenüber Deutschland sogar 35 Rappen. Beim wenig bedeutenden Diesel liegen die Preise in der Schweiz bereits heute über jenen des Auslandes. Bei den Brennstoffe hat die Schweiz gemäss OECD-Datenbank die tiefsten Steuern und Zölle. Die in Variante 1 vorgesehenen Abgabesätze würden beim Benzin eine Angleichung an die Nachbarländer bedeuten. Das Beispiel Italien zeigt, dass die Schweiz auch mit einer CO2-Abgabe bei den Brennstoffen deutlich unter deren Ansätzen bleibt.
Ad (d): Wie unter (c) aufgezeigt, hat die Schweiz beim Benzin und Heizöl die tieferen Preise als unsere Nachbarn. Wenn die Preise ans benachbarte Ausland angeglichen werden, dürften deshalb kaum Wettbewerbsnachteile entstehen. Energiegrossverbraucher und energieintensive Betriebe können sich bei der EnAW zu einer freiwilligen Emissionsreduktion verpflichten und werden dann sogar von der CO2-Abgabe befreit. Diese Unternehmen verfügen somit über einen weiteren Vorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Dank der im Jahr 2004 angestiegenen Rohölpreise haben die bei der EnAW aktiven Unternehmen heute schon profitiert, da sich die einzelnen Reduktionsmassnahmen bereits bei den tieferen Ölpreisen von 2003 gerechnet hatten. Selbst kurzfristig dürfte einzig die Erdölbranche negativ betroffen sein. Zahlreiche Modellrechungen zeigen auf, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz netto von der Einführung der CO2-Lenkungsabgabe profitiert. Denn mit der CO2-Abgabe werden AHV-Arbeitgeberbeiträge und damit Lohnnebenkosten gesenkt. In Anbetracht des Umbaus des Energiesystems Schweiz in den kommenden 45 Jahren fördert dieser Anreiz ein gutes Umfeld für Innovationen und Investitionen.
Aus all diesen Gründen kommt aus den vier präsentierten Varianten nur Variante 1 mit zielführender CO2-Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffe in Frage. Die Umsetzung von Variante 1 ist ein konsequenter und aus sachlichen Gründen einzig möglicher Vollzug des CO2-Gesetzes.
Wir bitten Sie, unsere Anliegen bei der Überarbeitung der Vorlage mit einzubeziehen und danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.
Umsetzung des CO2-Gesetzes: Detailanalyse
Inhaltsverzeichnis
1. Detailkommentare zum Vernehmlassungsbericht
2. Regeln über die Anrechnung von Emissionsverminderungen an die Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz (Anhang 1)
3. Regeln über die CO2-Abgabe (Anhang 2)
4. Teilzweckbindung des Abgabeertrages (Anhang 3)
Exkurs
1. Detailkommentare zum Vernehmlassungsbericht
Verzicht auf Teilziele (Seite 8/9): Im Vernehmlassungsbericht wird suggeriert, dass sich sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament nicht im Klaren waren, dass die Erfüllung der Teilziele (minus 8 Prozent bei Treibstoffen, minus 15 Prozent bei Brennstoffen) automatisch zu einer totalen Absenkung von rund 12.5 Prozent führt, statt der ebenfalls im Gesetz erwähnten Reduktion um 10 Prozent. Es ist aber davon auszugehen, dass die zu treffenden Massnahmen geeignet sein sollen, die Teilzeile ebenfalls zu erfüllen. Die Ziellücken betragen somit 2.6 Mio. t CO2 bei den Treibstoffen und 0.9 Mio. t CO2 bei den Brennstoffen. Auch eine Queranrechnung von Brennstoffreduktionen in den Treibstoffsektor (Seite 12 der Vernehmlassungsunterlagen) widerspricht den explizit formulierten Zielen des CO2-Gesetzes.
Anrechnung noch nicht getroffener Massnahmen (Seite 9): Mit dem Bonus/Malus-System auf Automobilsteuern und der Begünstigung alternativer Treibstoffe werden zwei Massnahmen fest eingerechnet, obschon im Falle des Bonus/Malus-Systems noch nicht einmal ein Verordnungsentwurf besteht. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat beide Systeme mit voller Kraft unterstützen wird und diese im Sinne maximaler CO2-Wirksamkeit gestaltet. Gerade das Bonus/Malus-System , welches den Verbrauch von Neuwagen im Visier hat, muss umgehend eingeführt werden, wenn sich bis 2010 eine Wirkung zeigen soll.
Bioethanol (Seite 9): Weil noch nicht klar ist, in welcher Form die Begünstigung alternativer Treibstoffe verabschiedet wird, ist kaum eine verlässliche Abschätzungen zur Wirkung möglich. Würde die abschliessende Regelung den freien Import von Bioethanol aus Brasilien, USA, Kanada etc. zulassen, so könnten nach Absatzprinzip durchaus noch grössere Reduktionen resultieren. Es muss dann davon ausgegangen werden, dass in den entsprechenden Produktionsländern entweder zusätzliche Emissionen zur Produktion des Bioethanols anfallen oder aber, z.B. in Brasilien, der Eigenverbrauch an fossilen Treibstoffen zu Gunsten von Bioethanolexporten zunehmen wird. In diesem Falle wäre es schwer begründbar, den Bioethanolimport als Inlandmassnahme im Sinne des CO2-Gesetzes anzurechnen. Würden wesentliche Mengen Bioethanol in der Schweiz hergestellt, dann müssten für eine korrekte Bilanzierung auch die Emissionen der Produktion eingerechnet werden . Falls für die Bioethanolproduktion Biomasse verwendet wird, die bisher als Futtermittel verwendet wurde, dann müssen auch die Treibhausgasemissionen der zusätzlichen Futtermittelproduktion berücksichtigt werden. Biomasse in Form von Brennstoffen direkt zu nutzen ist oftmals wesentlich kostengünstiger und umweltfreundlicher. Deshalb werden Abfälle aus der Landwirtschaft und andere Restbiomasse bereits für andere Zwecke verwendet und es ist nicht garantiert, dass sie zur Bioethanolproduktion zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Unsicherheiten müssen die Resultate der Vernehmlassung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes bei der Abschätzung des Potentials mit einbezogen und wie gefordert, das Teilziel Treibstoffe (minus 8 Prozent) weiterhin anvisiert werden.
Anwendung Supplementarität (Seite 10): Auf die akzeptablen Eckpunkte der Anrechenbarkeit flexibler Mechanismen wird bei den Kommentaren zu Anhang 1 im Detail eingegangen. Die Vernehmlassungsunterlagen täuschen vor, dass der präsentierte Vorschlag mit einer Anrechnung von max. 1.2 Mio.t CO2-Zertifikaten verhindert, dass die CO2-Emissionen aus Treibstoffen von 1990 bis 2010 mit den Varianten 3 & 4 zu- statt abnehmen. Diese Darstellung ist unrichtig, da auf Seite 12 der Vernehmlassungsunterlagen ein weiterer Transfer von 0.8 Mio.t. CO2 von den Brenn- zu den Treibstoffen vorgenommen wird. Die vorgeschlagene Regelung erlaubt also eine 5-prozentige Zunahme des Treibstoffverbrauchs, was allen klimapolitischen Zielen entgegen läuft. Es muss hier darauf hingewiesen werden, dass die in den Vernehmlassungsunterlagen angewandte Supplementaritätsregel (maximal 50 Prozent des Reduktionsziels im Ausland) einer zulässigen Anrechnung an das Treibstoffziel von 0.62 Mio. t CO2-Zertifikate entspricht (Reduktionslast Treibstoffe 1990-2010 beträgt 1.24 Mio.t. CO2 mal 50 Prozent = 0.62 Mio.t. CO2) . Für ein Land, welches keine Fahrzeuge mit hohem Treibstoffverbrauch produziert und selber nicht Erdöl fördert, sind die Reduktionen des Treibstoffverbrauchs aus drei Gründen volkswirtschaftlich effizient: Sparsamere Fahrzeuge sind im Durchschnitt günstiger, die Betriebskosten sind kleiner und die Emissionsreduktionen anderer Schadstoffe - und damit die lufthygienischen und gesundheitlichen Sekundärnutzen - sind besonders hoch.
Administrativer Aufwand (Seite 12): Der Verwaltungsaufwand für die CO2-Lenkungsabgabe alleine führt zu geringen Kosten. Der Hauptteil des Aufwandes ist auf die Ausnahmeregelungen respektive die befreiten Unternehmen zurückzuführen. Die erwähnten operativen Kosten für die Klimaagentur sind irreführend, denn der heute bereit viel höhere Aufwand der EnAW ist darin nicht enthalten und bei Inlandmassnahmen werden Arbeiten an EnergieSchweiz delegiert. Jene Aufwendungen der EnAW, welche von EnergieSchweiz subventioniert werden und im wesentlichen dem Nachweis zur Befreiung von der CO2-Abgabe dienen, sollen gestützt auf Art. 10 Abs.1 aus den Abgabeeinnahmen der Wirtschaft bezahlt werden, damit die EnergieSchweiz-Gelder für neue Klimaschutzprojekte zur Verfügung stehen.
Abgabestufen und Höhe (Seite 13): Wir begrüssen es, dass der Bundesrat eine gestufte Einführung mit bekannten Abgabesätzen vorsieht. Sie ist für die Investitionsplanung in der Wirtschaft und Privathaushalten wünschbar und führt zu einer höheren Lenkungswirkung. Offenbar sind die gewählten Abgabesätze ausreichend, um die in der Vernehmlassungsunterlagen ausgewiesenen Ziellücken von jährlich 0.6 Mio.t CO2 bei den Brennstoffen und 2 Mio.t CO2 bei den Treibstoffen zu schliessen. Wird an den Teilzielen wie oben gefordert festgehalten und können nicht alle weiteren Massnahmen im beabsichtigten Umfang umgesetzt werden, so müssen die Abgabesätze entsprechend angepasst werden. Die späteste Einführung der Abgabe soll per 1.1.2006 erfolgen.
Inlandmassnahmen Klimarappen: Der Vernehmlassungsbericht und sämtliche Unterlagen der Erdölvereinigung beinhalten auch zwei Jahre nach dem ersten Klimarappenkonzepte keinen konkreten Umsetzungsplan für die Inlandmassnahmen. Wenn lediglich die kosteneffizientesten Massnahmen aus dem Programm der EnergieSchweiz finanziert werden sollen, dann stellt sich automatisch die Frage, ob die Massnahmen eines Klimarappens überhaupt zusätzlich sind. Es ist zu erwarten, dass die Massnahmen weiter verzögert und der Bundesrat damit auf die Zukunft vertröstet wird. Wir sind überzeugt, dass mit einer raschen Einführung von Variante 1 die Zielerreichung des CO2-Gesetzes sicher angegangen wird. Allfällige Massnahmen von Interessensgruppen können dann berücksichtigt werden, wenn sich diese in der Emissionsstatistik der Schweiz niederschlagen.
Preisentwicklung beim Erdöl (Seite 15): Wie die Vernehmlassungsunterlagen richtig darstellen, haben Marktpreisschwankungen von Erdöl wenig Einfluss auf die kurzfristige Nachfrage ausser psychologisch wichtige Preisschranken würden erreicht (z.B. 2 Fr. pro Liter Benzin/Diesel). Dies hat damit zu tun, dass Investitionen (z.B. sparsamere Fahrzeuge) oder langfristig wirksame Lebensveränderungen (z.B. Umzug, neue Arbeitsstelle, neue Hobbies, Kauf einer Jahreskarte für ÖV) erst getätigt werden, wenn Sicherheit über eine andauernde Preisveränderung gegeben ist. Dieser Sachverhalt konnte auch in der Schweiz empirisch gezeigt werden, wonach die Einführung der MWSt und die Treibstoffsteuererhöhung um 20 Rappen in den 90iger Jahren viel grössere Auswirkungen auf die Nachfrage hatten, als Veränderungen des Rohölpreises. Der Bundesrat wird ersucht, diese ungleichen Wirkungen von Preiserhöhungen zu berücksichtigen und darauf hinzuwirken, der Wirtschaft und den Privathaushalten Investitionssicherheit durch vorhersehbare Minimumpreise zu geben.
Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden (Seite 24): Tatsächlich hat diese Vorlage keine direkten Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden. Jedoch beinhalten Varianten 3 und 4 gegenüber der Variante 1 grosse indirekte Nachteile:
- Variante 1 wird nicht nur die Effizienz des Fahrzeugparks positiv beeinflussen, sondern auch den Zuwachs an gefahrenen Kilometer mindern. Dies hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Einhaltung der kantonalen Luftreinhaltepläne, sondern entschärft auch die Situation bei Strassenengpässen und entlasten damit die kantonalen Strassenbudgets.
- Die CO2-Abgabe schafft neue Anreize in der Höhe von rund 2.4 Mrd. Franken pro Jahr. Diese Preisverschiebungen zu Lasten fossiler Energien fördert die Holznutzung, die dezentrale Nutzung von Biomasse und folgende Investitionen im Baunebengewerbe: verbesserte Wärmedämmungen, Haustechnik und Energieanlagen wie auch forcierter Umbauzyklen. Gerade diese Impulse sind wichtig für Gemeinden und Kantone. Die bei Variante 3 und 4 dafür vorgesehenen Finanzen sind dagegen sehr gering (einige Mio. Fr/Jahr) und haben den Charakter von Subventionen mit ihren bekannten Nebenwirkungen.
- Der höhere Energieverbrauch von Personen mit hohem verfügbarem Einkommen führt bei einer gleichbleibenden Rückerstattung pro Kopf zu einem sozialen Ausgleich innerhalb Gemeinden und Kantonen, aber auch zwischen den Kantonen. Da dünnbesiedelte Kantone oft schlechter an das Netz des öffentlichen Verkehrs angebunden sind, wurde befürchtet, dass diese von einer CO2-Abgabe benachteiligt werden. Berechnungen für diese Kantone bestätigen zwar die teilweise höheren Kilometerleistungen mit PKWs, zeigen aber, dass in diesen Kantonen effizientere Fahrzeuge respektive solche mit kleinerem Hubraum gefahren werden. Auch die Zahl der Familienmitglieder ist oft höher. Damit entfällt de facto die Benachteiligung von Kantonen mit schlechterer Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
- Die maximal 450 Mio. Franken Rückgang der Treibstoffzollgewinne aus dem Tanktourismus werden sich auf die Kantons- und Gemeindefinanzen wenig auswirken. Einerseits werden zur Zeit gerade die Aufgaben bezüglich Zuständigkeit bei Strassenbau und -unterhalt im Rahmen des NFA neu geregelt. Andererseits werden die Erträge aus der LSVA per 1.1.2005 ansteigen. Mittelfristig muss der Bund die Mineralölzoll- und steuersätze so anpassen, dass damit die anfallenden Strassenkosten gedeckt werden können. Mit den Teilzielen minus 15 Prozent bei Brennstoffen und minus 8 Prozent bei Treibstoffen gegenüber 1990 hat das Parlament auch entschieden, dass die Einnahmen aus den Steuern auf Brenn- und Treibstoffen proportional dazu zurückgehen müssen. Will das Parlament die Abgabeerträge per 1990 konstant halten, so müssten die Mineralölsteuern entsprechend um 15 resp. 8 Prozent erhöht werden. Es handelt sich somit nicht um überraschende Einnahmeverluste, sondern um klar vorsehbare Einnahmerückgänge im Rahmen der Substitution weg von den fossilen Brenn- und Treibstoffen.
Die indirekten Auswirkungen der Variante 1 sind für Gemeinden und Kantone also als sehr positiv zu werten. Insbesondere werden Arbeitsplätze langfristig auch dezentral gefördert und gesichert und die Abhängigkeit von Subventionen verringert.
Juristische Unzulänglichkeiten (Seite 26): Die Klimarappen-Varianten verletzen Art. 2 Abs. 2 des CO2-Gesetzes dadurch, dass sich die Emissionen aus fossilen Treibstoffen nicht um 8 Prozent vermindert werden. Das heisst, dass ohne Gesetzesänderung keine der vorliegenden Klimarappen-Varianten in Frage kommt.
Der Vernehmlassungsbericht rechnet transparent vor, dass weder Variante 3 noch 4 die Ziele des CO2-Gesetzes einhalten können. Grund: Gemäss den Supplementaritätsregeln aus Anhang 1 können nicht genügend Reduktionen aus dem Ausland (Zertifikate) angerechnet werden. Da sich dieser Anhang 1 auch auf internationale Regelungen abstützt, verletzen Varianten 3 und 4 nicht nur die vorgesehene Verordnung sondern auch internationale Vereinbarungen (Marrakesch-Akkords). Ausserdem wird eingestanden, dass auch zwei Jahre nach dem ersten Klimarappen-Vorschlag der Erdölvereinigung noch unklar ist, ob Varianten 3 und 4 dem Kartellgesetz genügen. Da der Klimarappen gegenüber der Variante 1 gerade bezüglich der “wirtschaftlichen Effizienz“ schlecht abschneidet, d.h. der “Verbesserung von Produkten, Verbreitung von technischem oder beruflichen Wissen und rationellerer Nutzung von Ressourcen“ eher hinderlich ist, werden Varianten 3 und 4 auch diese Hürde nicht nehmen können. Der Umstand, dass die Unterstützer des Klimarappens während den letzten zwei Jahren nicht in der Lage waren, den Klimarappen in eine juristisch akzeptable Form zu bringen, legt nahe, dass dieser Vorschlag schon aus rechtsstaatlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden kann und darf. Wir müssen davon ausgehen, dass die Unterstützer des Klimarappens diesen soweit rechtsfähig gemacht hätten, dass er einführbar wäre, wenn dessen Einführung tatsächlich im Vordergrund stehen würde. Vielmehr scheint, dass ihr Hauptziel die Verzögerung der Umsetzung des CO2-Gesetzes ist. Ebenfalls rechtsstaatlich problematisch wäre, dass sowohl Volk wie Parlament von der Ausgestaltung des Klimarappens ausgeschlossen wären, das heisst, dass diese wichtige Vereinbarung alleinige Sache zwischen dem Bundesrat und den Klimarappenpromotoren wäre. Dies ist angesichts der Tragweite einer solchen Vereinbarung inakzeptabel.
2. Regeln über die Anrechnung von Emissionsverminderungen an die Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz (Anhang 1)
Das CO2-Gesetz sieht die Anrechnung von Emissionsverminderungen im Ausland grundsätzlich vor. Ebenfalls bestehen entsprechende Regelungen innerhalb des Kyoto-Protokolls. Auch die Nichtregierungsorganisationen anerkennen das Instrument der flexiblen Mechanismen, wenn dieses die erwarteten Vorteile erbringt und das Primat der Inlandmassnahmen nicht untergräbt. Die Nichtregierungsorganisationen haben deshalb den sogenannten Gold Standard für Emissionsminderungsmassnahmen in Entwicklungsländer ausgearbeitet. Die Einhaltung dieses Standards soll nicht nur sicherstellen, dass tatsächliche Reduktionen von Treibhausgasen erzielt werden, sondern dass die lokale Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung profitieren und nicht sogar leiden . Bezogen auf die erhofften Zertifikatmengen erfüllen die meisten Projekte diese Anforderungen a priori nicht. Aus Entwicklungs-, aber auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsperspektive muss deshalb eine negative Zwischenbilanz gezogen werden.
Probleme der Anrechnung: Die Anrechnung von ausländischen Zertifikaten (CERs, ERUs, AAUs) zur Zielerreichung des CO2-Gesetzes muss folgende Probleme berücksichtigen:
- Der ausländische Zertifikateinsatz steht in direkter Konkurrenz zu Inlandmassnahmen. Dadurch wird der glaubwürdigste und effektivste Klimaschutz untergraben und die notwendige Dekarbonisierung des schweizerischen Energie- und Transportsystems verzögert. Ausserdem fallen die bereits erwähnten Sekundärnutzen (Gesundheit, Umweltbelastung, Arbeitsplätze, etc.) in der Schweiz weg.
- Es gibt heute genügend Anzeichen, dass der allergrösste Teil der in Zukunft gehandelten CER-Zertifikate aus CDM-Projekten kommen wird, die wenig mit nachhaltigem Klimaschutz zu tun haben und oft mit negativen Begleiterscheinungen für die lokale Bevölkerung und Umwelt einhergehen. Insbesondere dominieren mengenmässig Zertifikate aus sogenannten ’end of pipe’-Projekten (HFC-23, N2O, CH4) den Markt . Diese subventionieren oftmals indirekt klimaschädigende Aktivitäten wie die H-FCKW-22-Produktion oder die Ausbeutung von Kohlebeständen und betreffen oft Projekte, die durch eine nationale Umweltgesetzgebung geregelt werden sollten. Ausserdem drücken diese die CER-Preise, was eine Entwicklung von glaubwürdigen Projekten aus den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Verkehr quasi verunmöglicht.
- Nur Projekte die eine Verminderung der Emissionen gegenüber dem Status Quo (Umweltadditionalität) beinhalten, dürfen als zusätzliche Emissionsreduktionen zertifiziert werden. Da Projekte, die sich finanziell auch ohne Verkauf von Zertifikaten rechnen, als Status Quo bezeichnet werden können, muss auch die finanzielle Additionalität gewährleistet sein.
- Ähnliches ist zu ERU-Zertifikaten zu sagen, die aus JI-Projekten stammen. Sogenannte Hot Air-Bestände – in der Folge des wirtschaftlichen Zusammenbruches ehemaliger kommunistischer Staaten nicht ausgeschöpfte Emissionsrechte – werden einen wesentlichen Anteil des entsprechenden Volumens ausmachen und eine effektive Verminderung von CO2-Emissionen untergraben.
Konsequenzen für eine glaubwürdige Klimapolitik
Dem klimaschutzverwässernden Charakter ausländischer Zertifikate ist im Rahmen der Massnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz Rechnung zu tragen: Die Quantität muss auf einen supplementären Anteil zu den Inlandmassnahmen beschränkt werden und die eingesetzten Zertifikate müssen glaubwürdigen qualitativen Ansprüchen genügen.
Zertifikathöchstmenge: Was die zugelassene Zertifikatsmenge betrifft, spricht der Marrakesch-Akkord wie auch die Botschaften des Bundesrates zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls von einer angemessenen Berücksichtigung, die lediglich als eine “ergänzende“ Massnahme, zusätzlich zu den Inlandmassnahmen zu verstehen ist. Diese qualitativen Angaben wurden in den Vernehmlassungsunterlagen mit “mindestens 50 Prozent im Inland“ übersetzt. Angesichts des gewaltigen Reduktionsbedarfes der Industrieländer (60 bis 80 Prozent bis 2050) und der semantischen Bedeutung dieser Begriffe sind wir der Meinung, dass die Reduktionsziele zu 90 Prozent im Inland zu erfüllen und maximal 10 Prozent aus Projekten aus dem Ausland anzurechnen sind. Dies entspricht auch dem Verursacherprinzip, wie es in der Bundesverfassung und im Umweltschutzgesetz verankert ist .
Sektorale Anrechnung: Emissionszertifikate, die im Rahmen einer freiwilligen Massnahme erstanden, sollen nur in dem Sektor an das Reduktionsziel angerechnet werden, in dem die inländische Reduktion der freiwilligen Massnahme erzielt wurde. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ’überschüssige Zertifikate’ transferiert werden und damit die inländischen Reduktionsanstrengungen im anderen Sektor negativ beeinflussen. Inländische Reduktionsverminderungen müssen immer im Vordergrund stehen und gegen die Konkurrenz aus Emissionszertifikaten abgesichert sein.
Entsprechend sollen folgende Obergrenzen für die Anrechnung von Zertifikaten gelten:
- Im Brennstoffsektor dürfen maximal 10 Prozent der Reduktionslücke mit Emissionszertifkaten erfüllt werden, d.h. 1.5 Prozent der Reduktion im Sektor Brennstoffe (384'000 t CO2) darf mit Emissionszertifkaten erreicht werden.
- Im Treibstoffsektor entspricht die 10 Prozent-Regel einem Total von 0.8 Prozent der zu erreichenden Reduktion durch Emissionszertifikate (124'000 t CO2).
Teilnahmeberechtigt am Kauf ausländischer Zertifikate sollen in der Schweiz ansässige Unternehmen sein, die im Inland Reduktionen vornehmen und dadurch die Gelegenheit erhalten, einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen durch ausländische Emissionszertifikate abzudecken. Dabei soll jedoch die mittels ausländischen Emissionszertifikaten erkaufte CO2-Kompensation 10 Prozent der inländischen CO2-Reduktion eines Unternehmens nicht übersteigen. Dieselbe Regelung soll auch für die Beurteilung einer einzelnen freiwilligen Massnahme zur Anwendung gelangen: Die Leistung einer freiwilligen Massnahme im Inland darf ebenfalls höchstens bis zu einem Volumen von 10 Prozent mit Zertifikaten aus dem Ausland aufgefüllt werden.
Zertifikatqualität: Der vorliegende Text der Vernehmlassungsunterlagen orientiert sich hier nicht am CO2-Gesetz, welches im Zweckartikel (Art.1) sagt:
“Mit diesem Gesetz sollen die CO2-Emissionen vermindert werden, die auf die energetische Nutzung fossiler Energieträger (Brenn- und Treibstoffe) zurückzuführen sind. Das Gesetz soll auch zur Verminderung anderer schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt, zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien beitragen.“
Es sollen also nur projektbezogene Anstrengungen, die auf eine echte Reduktion der CO2-Emissionen an der Quelle abzielen, eine Berücksichtigung erhalten. Als anrechenbare Projekttypen qualifizieren sich insbesondere Energieprojekte zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ersatz von fossilen Energieträgern und zur Förderung von neuen erneuerbaren Energien. Es darf nicht sein, dass Reduktionen in der Schweiz diesem Zweckartikel entsprechen müssen, eingekaufte Reduktionen aus dem Ausland jedoch nicht. Dies würde die Schweizer Akteure benachteiligen.
Ausschlusskriterien: Die Vorgaben des Zweckartikels des CO2-Gesetzes bedeuten, dass eine Reihe von anderen Zertifikaten ausgeschlossen sind. Emissionszertifikate aus ’Hot Air’-Beständen, aus ’Senken’, sogenannten Energieplantagen, ’End of pipe’-Projekte und grosse Wassernutzungsprojekte. Obschon die EU kein CO2-Gesetz und somit keinen vergleichbaren Zweckartikel hat, schliesst auch die EU in der “Linking Directive“ die Senkenanrechnung aus und regelt die Anrechnung von grossen Wasserkraftwerken schärfer als im Rahmen des Kyoto-Protokolls vorgesehen.
Hot Air: Eine Anrechnung von Emissionszertifikaten aus nicht genutzten Emissionsrechten einzelner Länder (vor allem im Gebiet der ehemaligen UdSSR durch den Zusammenbruch der Wirtschaft und der damit verbundenen Stillegung von Emissionsquellen entstanden) hat keine dauerhafte Emissionsverminderung zur Folge.
Senken: Senken sind temporäre Speicher von CO2. Zwar binden Senken in ihrer Aktivzeit eine bestimmte Menge CO2. Doch dieselbe gebundene Menge wird bei der Auflösung einer Senke wieder freigesetzt. Zertifikate haben also ebenfalls nur eine temporäre Anrechenbarkeit.
Energieplantagen: Die Vernehmlassung schliesst den Einsatz von Emissionsminderungszertifikaten aus Projekten, die genetisch verändertes oder fremdartiges Pflanzenmaterial verwenden, explizit nur für Senkenprojekte aus. Genetisch verändertes oder fremdartiges Pflanzenmaterial kann jedoch auch in anderen Projektkategorien, die unter der Vernehmlassung zulässig sind, eingesetzt werden: etwa in sogenannten ’Avoided Fuel Switch Projekten’ oder in Energieplantagen. Diese Projektkategorien müssen explizit ausgeschlossen werden, auch weil sie überdies meist negative Folgen für die lokale Umwelt und Bevölkerung haben.
End of pipe-Projekte: Projekte, die aus bestehenden oder zukünftigen industriellen Anlagen klimawirksame Gase abspalten, vernichten und entsprechend CERs geltend machen, sollen ausgeschlossen werden (HFC-23, CH4, N2O). Solche Projekte subventionieren oftmals die Herstellung von Produkten, die wiederum klimaschädlich sind (H-FCKW-22, Kohle) und verhindern womöglich, dass diese Emissionsquellen über den üblichen Gesetzesweg geregelt werden. Eine weitere Konsequenz ist, dass diese Projekttypen mit den erwarteten tiefen CER-Preisen den Markt zuungunsten glaubwürdiger Projekte verzerren. Die Schweiz muss auf internationaler Ebene bewirken, dass diese Massnahmen zur Eindämmung der ’end of pipe’- Emissionen von den entsprechenden Regierungen von Gesetzes wegen verlangt werden.
Grosse Wassernutzungsprojekte: Emissionszertifikate, die aus grossen Wassernutzungsprojekten (> 20 MW Leistung) stammen, sollen von der Anerkennung ausgeschlossen werden oder die Kriterien der World Commission on Dams erfüllen. Mit grossen Wasserkraftprojekten sind massive Eingriffe in die Umwelt und Einwirkungen auf die ansässige Bevölkerung zu befürchten, die oft nicht zu deren Nutzen sind .
Zertifikatüberprüfung: Der Zertifikatmarkt und das Handelsvolumen wird erwartungsgemäss gross und allenfalls unübersichtlich sein. Um so wichtiger ist es, dass jedes in der Schweiz angerechnete Zertifikat auf sein Ursprungsprojekt hin geprüft wird. Denn es besteht die Gefahr, dass Zertifikate zum füllen von Ziellücken benutzt werden, die dem Zweckartikel des CO2-Gesetzes widersprechen. Dies würde weder dem Schweizer Klimaschutz noch seiner Glaubwürdigkeit einen Dienst erweisen. Ausserdem sollen sämtliche Transaktionen für Aussenstehende auf einfache, nachvollziehbare Art einsehbar sein, wie dies der Marrakesch Akkord vorschreibt.
Vollzug: Da die Emissionsverminderung im Inland vom BfE kontrolliert werden soll, muss hier auf die Unterschiede zwischen der Anrechnung von EnergieSchweiz und EnAW auf der einen Seite und Prognos und ETH Zürich auf der anderen Seite hingewiesen werden. Insbesondere die Wirkung von Mitnahmeeffekten und natürlichen Erneuerungszyklen scheint hierbei unterschiedlich beurteilt zu werden. Da sowohl die Befreiung von der CO2-Abgabe wie auch die Zuteilung von Auslandszertifikaten auf diesen Daten beruht, ist die Klärung wichtig.
3. Regeln über die CO2-Abgabe (Anhang 2)
Hier gelten grundsätzlich unsere obenstehenden Bemerkungen zur Abgabenstufung und Abgabenhöhe. Ansonsten befürworten wir die möglichst kosteneffiziente Regelung der CO2-Abgabenadministration. Für die Glaubwürdigkeit und Überprüfbarkeit des Systems ist es entscheidend, dass Firmen, die sich von einer CO2-Abgabe befreien lassen, ihre jährlichen CO2-Emissionen offenlegen. Dasselbe gilt für jene Unternehmen, die sich im Emissionshandel betätigen. Ein solches Register sollte z.B. auf dem Internet publiziert und regelmässig aktualisiert werden.
4. Teilzweckbindung des Abgabeertrages (Anhang 3)
Wie ausführlich dargelegt, befürworten wir die Variante 1 ohne Teilzweckbildung. Die Variante 2 wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
- Falsches Signal: Durch die tiefere Besteuerung der Treibstoffe in Variante 2 verglichen mit Variante 1 wird verhindert, dass ausgerechnet im Bereich der Mobilität die nötigen Marktsignale gesetzt werden. Das hat kurzfristig Auswirkungen auf die Anzahl der gekauften Fahrzeuge und ihrem Einsatz, mittelfristig aber auch auf die Entwicklung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs. Langfristig werden die Zeichen bei der Besiedlung und Raumplanung falsch gesetzt.
- Riskante Gesetzesänderung: In den vier Jahren seit das CO2-Gesetz in Kraft ist, wurden aus dem Parlament eine Reihe von Änderungsanträgen gestellt. Es herrscht eine breite Zustimmung, dass das vorliegende CO2-Gesetz dem Mehrheitswunsch im Parlament entspricht. Deshalb wurden diese Anträge allesamt abgelehnt oder zumindest auf die Zeitperiode nach 2012 verschoben. Es ist naheliegend, dass wenn eine Teilzweckbindung ins Gesetz aufgenommen werden soll, auch alle anderen Elemente scheinbar verhandelbar werden. Wir sind der Ansicht, das der Bundesrat dieses Risiko nicht in Kauf nehmen darf, da er damit eine ernsthafte Klimapolitik gefährden könnte. An einer Einführung der Abgabe per 1.1.2006 ist festzuhalten.
- Gesetzesänderung verzögert Umsetzung: Selbst wenn die befürchtete Verwässerung des CO2-Gesetzes abgewehrt werden könnte und die Teilzweckbindung akzeptiert würde, befürchten wir, dass sich das Parlament in mehreren Sessionen damit befassen müsste, was eine Einführung per 1.1.2006 unmöglich macht. Wenn der Bundesrat die Einführung der Abgabe ab 1.1.2006 von der Gesetzesänderung entkoppeln will, befürchten wir, dass das Parlament dies aus rechtsstaatlichen Gründen untergraben könnte.
Exkurs: Antworten auf die Argumente der Klimarappenpromotoren
Unsere Stellungnahme beinhaltet primär Argumente für Variante 1 und nimmt zu den Vernehmlassungsunterlagen dort Stellung, wo diese für die Wahl von Variante 1 relevant sind. Zur Vollständigkeit gehen wir auf einige oft gehörte Argumente der Klimarappenpromotoren ein:
Das Ausland macht ja auch nichts.
Die EU führt per 1.1.2005 ein Emissionshandelssystem ein, welches knapp 50 Prozent der Gesamtemissionen erfassen wird und den CO2-Emissionen dieser Sektoren grundsätzlich einen Preis gibt. Die EU überprüft weiter eine Harmonisierung der Automobilbesteuerung und setzt die Autoimporteure unter Druck, die Vereinbarung für Neuwagen einzuhalten (diese ist wesentlich strenger als jene der Schweizer Automobilimporteure). Ebenfalls wird EU-weit der Energiepass für Gebäude eingeführt. Obschon die EU keine Steuerhoheit hat, haben sich EU-Länder auf eine Harmonisierung der Energiesteuern geeinigt. Spätestens ab 2008 bewirkt dies eine weitere Anhebung der Treibstoffsteuern in mehreren EU-Ländern. Deutschland hat von 1999 bis 2003 eine umfassende ökologische Steuerreform mit viel Erfolg durchgeführt. Erstmals seit Jahrzehnten hat der Treibstoffverbrauch absolut abgenommen. Eine repräsentative Umfrage zeigt zudem, dass die ökologische Steuerreform ein wesentlicher Grund war bei Einsparungen im Bereich Verkehr, Heizen, Stromverbrauch und Haussanierungen. Ein Abbau von Dieselsubventionen wird in Deutschland gegenwärtig diskutiert. Spanien beabsichtigt bei Neubauten und Renovationen eine solare Warmwasseraufbereitung zwingend vorzuschreiben. Schweden und die Niederlande werden im Jahre 2005 die Abgabesätze ihrer längst eingeführten CO2-Abgaben anheben. Die Tschechische Republik hat vereinbart, eine ökologische Steuerreform einzuführen. In Japan hat das dortige Umweltministerium ebenfalls einen Vorschlag zur Einführung eine CO2-/Energiesteuer präsentiert. Diese unvollständige Aufzählung dokumentiert eindrücklich die zahlreichen Aktivitäten der Kyoto-Länder und den Aufholbedarf der Schweiz. Dies ist besondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass mittlerweile die Mehrheit der alten EU-15-Staaten eine CO2- und/oder Energiesteuer eingeführt hat und auch erste neue Mitgliedstaaten der EU wie Slowenien bereits 1998 eine CO2-Steuer eingeführt haben.
Die EU als Ganzes hat realistische Chancen, ihre Kyoto-Verpflichtung einzuhalten. Obschon sich Kanada erst kürzlich zum Kyoto-Protokoll bekannt hat, werden dort viele Massnahmen bereits eingeführt Die Behauptung, das Ausland mache nicht mit, ist deshalb falsch.
Das Ausland nutzt die Zulassung von Emissionszertifikaten aus Entwicklungs- (CDM) und Schwellenländern (JI) im grossen Stil. Warum soll die Schweiz darauf verzichten?
Das ursprüngliche Ziel der flexiblen Mechanismen war, Schwellen- und Entwicklungsländer früh in die Treibhausgas-Vermeidung einzubinden. Durch Technologietransfer und durch Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sollte das sichergestellt werden. Eine gute Absicht, die aber im Widerspruch zur Architektur dieser Mechanismen steht. Bei den CDMs zeigt sich, dass Projekte mit den billigsten Zertifikaten nach marktwirtschaftlicher Logik dominieren. Akzeptable Energieeffizienz-, erneuerbare Energie- und Verkehrsprojekte können bei diesen Dumpingpreisen nicht mithalten. Volumenmässig haben sie darum kein Gewicht. Die marktdominanten Projekte hingegen fangen bei existierenden oder sich im Aufbau befindlichen Industrieanlagen Treibhausgase ab und machen diese unschädlich. Der Gewinn der damit generierten Zertifikate subventioniert somit die entsprechende Anlageproduktion, die in den meisten Fällen einen klimaschädlichen Charakter hat (das äusserst treibhauspotente H-FCKW-22 oder der Kohleabbau). Zudem treten lokal häufig negative Begleiterscheinungen für Mensch und Umwelt auf. Die Frage stellt sich, ob die Schweiz nachhaltigen Klimaschutz betreiben will oder bloss bei diesem unsäglichen Zahlenspiel mitmacht. Gerade die Schweiz, als vom Klimawandel besonders betroffenes Land, schneidet sich ins eigene Fleisch. Statt dessen soll sie der Ländergemeinschaft zeigen und diese ebenfalls dazu auffordern, dass wirksamer Klimaschutz mit dem Kehren vor der eigenen Haustüre beginnt. Auch die EU sieht eine Mengenbeschränkung vor und bevorzugt Reduktionen innerhalb der EU. Sie setzt über die Kyoto-Regeln hinaus zusätzliche Anforderungen an Projekte.
Indien und China sind die Schlimmen, dort müssen wir aktiv werden!
Die erwachenden Riesen orientieren sich an dem, was ihnen die Industrieländer während Jahrzehnten vorgelebt haben: Hemmungsloser fossiler Energieverbrauch ohne Rücksicht auf Umwelt und Klima. Gleichzeitig beginnt die Weltgemeinschaft zu begreifen, dass es mit Garantie zu einem Klimakollaps führt, wenn Riesenvölker dieses verantwortungslose Handeln vollkommen übernehmen. Umdenken und Handeln zugunsten einer kohlenstoffarmen Energierevolution ist auf vielen Ebenen angesagt. In erster Linie bei den Industrieländern, die das fossile Industriezeitalter erfunden haben. Ohne das eigene Haus in Ordnung zu halten, kann kaum überzeugend dasjenige des aufstrebenden Nachbarn kritisiert werden. Aber falls der eigene Ölverbrauch dank Energieeffizienz und erneuerbaren Energien marginal wird, dürfte sich schnell ein Nachahmereffekt einstellen.
Emissionen der Schweiz sind vernachlässigbar, da die Schweiz nur 0.2 Prozent zu den globalen Treibhausgasemissionen beiträgt.
Betrachtet man die Bundesstaaten der USA einzeln, dann würde dieses Argumente für fast alle dieser Staaten genauso gelten. Die Klimaveränderung ist ein globales Problem das schliesslich von allen gemeinsam bekämpft werden muss. Der Schweizer Lebensstil verursacht pro Kopf und Jahr mehr als 10t CO2-Emissionen und liegt damit auf Rang 5 der OECD-Länder. Genauso wie alle anderen hochindustrialisierten Länder trägt die Schweiz die Verantwortung mit, Entwicklungspfade aufzuzeigen, die eine hohe Lebensqualität bei tiefen Treibhausgasemissionen erlauben. Damit dieser Entwicklungspfad Nachahmung findet, muss er von den hochindustrialisierten Länder vorgelebt werden. Wir haben eine hohe historische und wirtschaftliche Verantwortung ein solches Modell zu erproben. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Nachahmer finden. Es kommt jetzt drauf an, sich am unausweichlich Notwendigen (es gibt keine Alternative zum Klimaschutz) zu orientieren und sich als “First Mover“ den Innovations- und Wettbewerbsvorteil im "Klimamarkt" zu verschaffen.
Die CO2-Abgabe verringert die Emissionen nicht, sondern verschiebt sie ins Ausland.
Untersuchungen im In- und Ausland zeigen die Elastizitäten von Brenn- und Treibstoffen auf, welche die Abschätzung der Lenkungswirkung einer CO2-Abgabe erlauben . Diese Elastizität beträgt für Treibstoffe rund –0.3. Das heisst, dass eine 10-prozentige Preiserhöhung den Verbrauch um 3 Prozent verringert. Die längerfristige Elastizität liegt sogar etwas höher, da dann der ganze Fahrzeugpark ersetzt und der Wohnort den Arbeits- und Freizeitansprüchen angepasst werden kann und somit weitere Absenkungen ermöglicht. Zusätzlich zu diesen Lenkungseffekten, die in etwa proportional zur Abgabenhöhe sind, gibt es noch Lenkungseffekte, welche von der Differenz zwischen Treibstoffpreisen in der Schweiz und dem angrenzenden Ausland abhängig sind. Aufgrund der tiefen Benzinpreise in der Schweiz gibt es den sogenannten Tanktourismus. Es wird deutlich mehr Benzin in der Schweiz getankt als auf Schweizer Strassen verfahren wird, nämlich rund 6 Prozent mehr. Da beide, das Kyoto-Protokoll und das CO2-Gesetz, das Absatzprinzip verwenden, werden diese Emissionen der Schweiz angelastet. Wird diese Preisdifferenz kleiner oder fällt sie ganz weg, dann lenkt dies sehr stark: etwa 6 Prozent oder etwa gleich viel wie die beabsichtigte Lenkungswirkung in der Schweiz. Allerdings gilt:
- Bei diesen Berechnungen geht man davon aus, dass die Nachbarländer ihre Treibstoffpreise in den kommenden 8 Jahren nicht anheben. Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch, da in Deutschland über den Wegfall der Dieselsubventionierung diskutiert wird und alle EU-Länder ebenfalls die Kyoto-Ziele einhalten müssen.
- Tanktouristen beweisen, dass sie empfindlich auf Preissignale reagieren. Müssen sie in der Schweiz in Zukunft also zu den gleich hohen Preisen wie zum Beispiel in Deutschland tanken, suchen sie Möglichkeiten, ihren Verbrauch zu senken.
- Durch das Angleichen der Treibstoffpreise an die Nachbarländer werden deren fiskalische Klimaschutzbemühungen nicht mehr torpediert.
- Die Emissionen der ehemaligen Tanktouristen werden nun nicht zusätzlich emittiert, sondern im Rahmen des Reduktionszieles der Nachbarländer reduziert. Konkret müssen Emissionshandelsysteme und fiskalischen Instrumente der Nachbarsländer so angepasst werden, dass die benötigte Reduktion effektiv realisiert werden kann.
- Zusammenfassend: Emissionen werden zu maximal 50 Prozent (realistischerweise aber weniger) ins Ausland verschoben, dort aber nicht zusätzlich emittiert.
Der Einnahmeverlust durch den Tanktourismus ist für den Staat verheerend.
Gemäss den Vernehmlassungsunterlagen geht es um entgangene Tanktourismusgewinne von rund 450 Mio. Franken pro Jahr (ab 2008). Wie bereits erwähnt dürfte der effektive Gewinnrückgang tiefer liegen. Der Rückgang der Treibstoffsteuereinnahmen liegt in der Natur der Sache. Das Parlament hat festgelegt, dass die CO2-Emissionen aus Treibstoffen um 8 Prozent gegenüber 1990 zurückgehen sollen. Damit hat das Parlament auch einem Rückgang der Steuereinnahmen um 8 Prozent zugestimmt. Ob dieser Steuerrückgang aus Minderbetankungen von Schweizern oder teilweise auch aus dem Rückgang des Tanktourismus resultiert, kann dem Staat (in erster Näherung) gleichgültig sein. Wird das Reduktionsziel erreicht, sind die Verluste immer gleich hoch. In der Botschaft zum CO2-Gesetz steht auf Seite 457:
“Die Höhe der CO2-Abgabe bei den Treibstoffen hängt deshalb auch davon ab, wie sich die Preise in den Nachbarstaaten entwickeln. Die Erhebung einer CO2-Abgabe darf nicht zu nennenswerten Tankungen im grenznahen Ausland führen.“
Bundesrat und Parlament waren sich bereits 1997 bewusst, dass die Schweiz nicht Benzinverkäufer für Mitteleuropas sein muss und müssen nur verhindern, dass ein nennenswerter umgekehrter Tanktourismus ins Ausland entsteht. Aus diesen Ausführungen wird klar, dass der Ausfall an Mineralölsteuereinnahmen mit dem Gesetz verknüpft ist. Auch wenn die Reduktion im Bereich Treibstoffe vollständig durch freiwillige Massnahmen erfolgt wäre, würden die gleichen Ausfälle entstehen. Falls die Verluste bei der Mineralölsteuer für den Staat verheerend wären, müsste deshalb der Steuersatz um genau diese 8 Prozent angehoben werden, um die Fiskalquote zu sichern. Andererseits ist ein hoher Teil dieser Steuern zweckgebunden für Strassenausgaben. Sinkt das Verkehrsvolumen, sinken auch die Kosten für Strassenausbau und –unterhalt und somit die Staatsausgaben.
Der Klimarappen als freiwillige Massnahme ist gemäss CO2-Gesetz einer CO2-Abgabe vorzuziehen.
Freiwilligen Massnahmen wurde eine lange und nachsichtige Zeit eingeräumt, um die wenig ambitiösen Ziele zu verwirklichen. Diese freiwilligen Massnahmen sind aber entweder nicht ausreichend (EnAW) oder werden nicht eingehalten. So wurde beispielsweise die freiwillige Senkung des Treibstoffverbrauches bei Neuwagen um beinahe die Hälfte verfehlt. Kein Wunder, dass der aktuelle CO2-Ausstoss durch Treibstoffe gut 15 Prozent über dem Reduktionsziel vom Jahr 2010 liegt.
Die fortschrittlichen Energieinitiativen vom Herbst 2000 wurden von vielen bürgerlichen Politikern mit dem Argument bekämpft, dass freiwilligen Massnahmen eine Chance gegeben werden muss. Ansonsten würde die CO2-Abgabe für die Einhaltung der Reduktionsziele sorgen. Just zu dem Zeitpunkt, wo das Versagen der freiwilligen Massnahmen offensichtlich wurde, ist eine neue aus dem Hut gezaubert worden: der Klimarappen. Dieser hat mit seiner Ausrichtung auf ausländischen Zertifikatkauf wenig mit “Reduktionsmassnahmen“ zu tun – vielmehr könnte der Schweizer CO2-Ausstoss wacker steigen. Dies freut vor allem die Ölprofiteure, die den Klimarappen geboren haben. Falls der Verzögerungspolitik des Klimarappens Zeit eingeräumt wird, ist die Einhaltung der CO2-Reduktionsziele auf das Jahr 2010 hin noch mehr gefährdet. Abgesehen von den juristischen Bedenken überzeugt die Vorarbeit der Ölprofiteure in keiner Weise: Zugesagt ist die Zusammenarbeit bloss bis 2008. Ausserdem behält sich die Erdölvereinigung sämtliche Optionen einer Ausgestaltung offen. Weder das Parlament noch das Volk hätten etwas zu sagen. Der Schweizer Klimaschutz soll “eine Katze im Sack“ werden, von den Ölprofiteuren “verantwortungsvoll“ verwaltet.
Die MWSt. auf der CO2-Abgabe macht das Instrument nicht fisqualquotenneutral.
Die Diskussion des CO2-Gesetzes fällt in die Zeit der Einführung der MWSt. Es ist deshalb nicht klar, ob sich alle bewusst waren, dass auch auf die CO2-Abgabe eine MWSt. geschuldet wird. Generell ist die MWSt. ein ungeeignetes Lenkungsinstrument, da Wirtschaftsleistungen unabhängig ihrer externen Nutzen und Schäden mit dem gleichen Abgabesatz belastet werden. Die Belastung der Abgabe mit der MWSt. unterstützt in diesem speziellen Fall das Ziel des CO2-Gesetzes. Die fehlende Rückerstattung ist aus unserer Sicht akzeptabel, da das CO2-Gesetz auf 15 Prozent der Mineralölsteuer auf Brennstoffe und 8 Prozent der Steuer auf Brennstoffe gegenüber 1990 verzichtet. Es erfolgt also eine deutliche Abnahme der Fiskalquote und nicht etwa eine Erhöhung.
KMU verlieren bei einer CO2-Abgabe.
KMU profitieren vor allem dank der Umstellung auf Energieeffizienz, erneuerbare und einheimische Energieträger. Eine CO2-Abgabe mit gleichzeitiger Rückerstattung bringt die dafür nötigen Impulse. Alleine die Baubranche hätte bis 2010 einen Wertschöpfungsgewinn von mindestens 0.2 Prozent, dank besseren Wärmeisolierungen und einer CO2-ärmeren Wärmeaufbereitung. Profitieren würden Technologien wie Sonnenkollektoren, Geothermie, Biomasse- und Umweltwärmenutzung, die zu einem Grossteil bei KMU angesiedelt sind. Geld, welches bisher an Ölförderstaaten abgetreten wurde, käme der Kultivierung einheimischer Energieressourcen zugute, etwa in der Forstwirtschaft. Die Einhaltung der CO2-Ziele durch inländische Massnahmen schafft gemäss Prognos im Jahre 2010 ca. 6'000 zusätzliche Arbeitsplätze. Die ETH Zürich erwartet einen Anstieg von Energieeffizienz-Aufträgen, deren Umsetzung v.a. in den Händen von KMU liegt. Diese Prognosen werden durch die belegten Effekte anderer Industrieländer bestätigt, die bereits mit einer Umgestaltung ihrer Energiesektoren dank einer CO2-Abgabe begonnen haben.
Natürlich gibt es auch KMU mit hohem fossilen Energieverbrauch, die nicht direkt profitieren können. Die von der Wirtschaft betriebene EnAW hat hier die Aufgabe, im Rahmen des Benchmark-Modells Möglichkeiten zu bieten, die wirtschaftlichen Energiesparmassnahmen aufzuspüren und umzusetzen. Damit ist auch für Härtefälle vorgesorgt.
Die Randregionen zahlen die Zeche.
Entsprechende Untersuchungen wurden vor allem im Zusammenhang mit den Energie- und Umweltinitiativen durchgeführt, um verschiedene Rückerstattungsmechanismen auf deren Verteilungswirkung zu prüfen. Es zeigt sich, dass:
- der Verbrauch an fossilen Energien statistisch gesehen mit dem pro Kopf Einkommen ansteigt. Höhere Einkommen werden also bei der Abgabe im Durchschnitt höher belastet. Die Rückerstattung erfolgt jedoch gleichmässig pro Kopf und wirkt somit sozial ausgleichend und vor allem auch familienfreundlich.
- eine schlechte Anbindung an den öffentlichen Verkehr in Randregionen zu höheren Fahrleistungen in km pro Familie führen kann. Die durchschnittlich grösseren Familien und effizienteren Fahrzeuge in Randregionen kompensieren jedoch diesen Effekt.
- die Randregionen durch den Einfluss der CO2-Abgabe auf die Unternehmen nicht stärker oder negativer belastet werden. Insbesondere die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Holz als Bau- und Brennstoff wird die Randregionen besonders stark stützen. So verliert das Emmental alleine durch den Zukauf von Heizöl jährlich vier Millionen Franken. Gleichzeitig könnten aus dem jährlich nachwachsenden Holz im Emmental rund 300’000m3 Holzschnitzel produziert werden, welche die Wärme für alle Emmentaler Haushalte abdecken würden.
Es sind uns keine quantitativen Analysen bekannt die zeigen, dass Randregionen überdurchschnittliche Lasten zu tragen hätten.
CO2-Gesetz-Ziele sind strenger als Kyoto-Ziele und müssen deshalb abgeschwächt werden.
Das CO2-Gesetz konzentriert sich auf CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Treibstoffe (ohne Flugverkehr) und sieht eine Reduktion von 10 Prozent von 1990 bis 2010 vor. Die Kyoto-Verpflichtung sieht für denselben Zeitpunkt eine 8-prozentige Reduktion auf sechs Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, SF6, PFC, HFC) vor und berücksichtigt neben der Energieumwandlung auch alle anderen Prozesse, welche Treibhausgase emittieren inkl. inländischer Flugverkehr. Die Nicht-CO2-Gase machen dabei rund 20 Prozent der Treibhauswirksamkeit aus. Wenn die CO2-Emissionen um 10 Prozent zurückgehen würde also eine Stabilisierung der Emissionen bei den Nicht-CO2-Gasen gerade etwa eine 8-prozentige Reduktion ermöglichen. Dies würde allerdings voraussetzen, dass auch die im CO2-Gesetz nicht erfassten CO2-Emissionen um 8 Prozent zurückgehen. Ebenfalls muss beachtet werden, dass das CO2-Gesetz eine Klimakorrektur vorsieht, das Kyoto-Protokoll jedoch nicht. Da das Referenzjahr 1990 überdurchschnittlich warm war, liegt der Referenzwert im CO2-Gesetz rechnerisch deutlich höher als beim Kyoto-Protokoll. Aus diesen genannten Gründen besteht kein Widerspruch zwischen den Unterschiedlichen Reduktionszielen des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls.
Klimaschutzmassnahmen sind im Ausland viel billiger.
Dieses Argument stimmt für jene Betriebe, die in der Schweiz am Verkauf von Ölprodukten beteiligt sind. Aus volkswirtschaftlicher Sicht stimmt es jedoch nicht. Entsprechende Berechnungen der ETH Zürich und des Paul Scherrer Institutes zeigen, dass bei einer CO2-Abgabe ein volkswirtschaftlicher Nettonutzen von 80 bis 260 Millionen entsteht. Selbst wenn im Ausland Emissionsreduktionszertifikate für nur 1 Franken pro Tonne CO2 zu haben wären, kostet die CO2-Abgabe die Volkswirtschaft nichts, der Zertifikateinkauf jedoch schon. Zwei Beispiele sollen dies illustrieren:
- Im Zuge einer Aussenrenovation eines Hauses wird zusätzlich eine Aussenisolation angebracht. Oft kann diese Zusatzinvestition bei heutigen Ölpreisen erste gegen Ende der Lebensdauer amortisiert werden. Bei steigenden Energiekosten wird diese knapp wirtschaftliche eine lohnende Massnahme mit negativen Kosten. Zudem profitiert die Volkswirtschaft durch zusätzliche Arbeitsplätze und Umsätze im Baunebengewerbe und in der Isolationsproduktion.
- Beim Autoneukauf entscheidet sich eine Käuferin für den 5-Plätzer, welcher 2 Liter pro 100km weniger Sprit verbraucht als der schwerere und teurere Wagen, welcher der Autoverkäufer angepriesen hat. Zur Ersparnis von einigen Tausend Franken beim Kauf kommt eine jährliche Ersparnis von ca. 15'000 km * 0.02 Liter pro km * 1.50 Franken = 450 Franken hinzu. Bei zehn Jahren respektive 150'000 km Laufleistung für das Fahrzeug spart die Käuferin nochmals 4'500 Franken ein. Sie spart somit viele tausend Franken und hat auch netto einen volkswirtschaftlichen Nutzen, da in der Schweiz keine Autos hergestellt werden und die Käuferin das gesparte Geld nutzenmaximierend einsetzen wird.
- Klimaschutzmassnahmen sind in der Schweiz oft lohnend. Rechnet man die volkswirtschaftlichen Sekundärnutzen mit ein, gibt es in der Schweiz noch ein sehr grosses Reduktionspotenzial, das wirtschaftlich nutzbar ist.
Der Zertifikatkauf fördert den dringend notwendigen Technologietransfer.
Dieses Argument bedingt, dass der Zertifikatkauf eine relevante Transferfunktion bezüglich Umfang und Qualität erbringen kann. Mit den Varianten 3 und 4 würden 10 bis 30 Mio. Franken pro Jahr für den Zertifikatkauf eingesetzt. Verglichen mit den Direktinvestitionen aus der Schweiz (im Jahre 2002 total 410 Mrd., davon 100 Mrd. in Schwellen- und Entwicklungsländern), den Investitionen, die über die Exportrisikogarantie abgesichert werden (2 Mrd./Jahr) oder den Ausgaben für Entwicklungshilfe (1.5 Mrd./Jahr), ist dies ein äusserst geringer Beitrag an den Technologietransfer. Bisherige Instrumente und neue Anreize für Direktinvestitionen sind hier die grösseren Hebel. Welche Technologie können und sollen wir transferieren? Falls die beste uns zur Verfügung stehende Technik in der Schweiz bereits eingesetzt wird, ist diese nicht klimaverträglich, wie die Statistik zeigt. Da nur erprobte Technologie erfolgreich transferiert werden kann, ist dies ein weiterer Grund, weshalb die Schweiz zuerst sich selber entkarbonisieren muss, bevor an eine Nachahmung – lies erfolgreiche Exportindustrie im Bereich klimaverträglicher Technologien – zu denken ist.
Abkürzungsverzeichnis
AAU: Assigned Amount Units = zugeteilte Emissionsrechte für 2008-2012
AHV: Alters- und Hinterlassenen Versicherung
BfE: Bundesamt für Energie
CDM-Projekte: Clean Development Mechanism - Emissionszertifikate aus Entwicklungsländern
Cemsuisse: Verband der Schweizerischen Zementindustrie
CER: Certified Emission Reductions aus CDM-Projekten in Entwicklungsländern
EnAW: Energieagentur der Wirtschaft
EnergieSchweiz: Programm des Bundesrates zur Realisierung der schweizerischen energie- und klimapolitischen Ziele
ERU: Emission Reduction Units aus JI-Projekten aus industrialisierten Ländern
ETH: Eidgenössische Technische Hochschule
EU: European Union
IPCC: Intergovernmental Panel on Climate Change
JI-Projekte: Joint Implementation -Emissionszertifikate aus anderen industrialisierten Staaten
KMU: Kleine und Mittlere Unternehmen
LSVA: Leistungsabhängige Schwerverkehrs-Abgabe
MWSt.: Mehrwert-Steuer
NFA: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development
ÖV: Öffentlicher Verkehr
PKW: Personen Kraft Wagen
PSI: Paul Scherrer Institut
Swissmem: Repräsentantin der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie
UN: United Nations
UVEK: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
VOC: „Volatile Organic Compounds“ steht für eine Vielzahl von „flüchtigen organischen Verbindungen“
H-FCKW-22: Chlordifluormethan (Teilweise halogeniertere Fluorchlorkohlenwasserstoff)
CO2: Kyoto Treibhausgas: Kohlenstoffdioxid
N2O: Kyoto Treibhausgas: Stickstoffmonoxid (Lachgas)
CH4: Kyoto Treibhausgas: Methan
SF6: Kyoto Treibhausgas: Schwefelhexafluirid
PFC: Kyoto Treibhausgas: Perfluorierter Kohlenstoff
HFC: Kyoto Treibhausgas: Hydrofluor Kohlenstoff
Ppm: Part per Million
Mio.: Million(en): 106
Mrd.: Milliarde(n): 109
